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Seit dem 1. August 2004
sind neue Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten, die ganz wesentlich in die
innere Schulgestaltung eingreifen, denn sie bieten einen gesetzlichen Rahmen,
der an der Schule selbst ausgestaltet werden muss.
Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der
Regionalen Schule“ Hier einige Schwerpunkte: Die Regionale
Schule führt zur Berufsreife am Ende der 9. Jahrgangsstufe,
sie führt zur Berufsreife mit
Leistungsfeststellung am Ende der 9. Jahrgangsstufe und zur Mittleren Reife am
Ende der 10. Jahrgangsstufe. Alle Lehrer haben sich über ein fachliches, fachübergreifendes und erzieherisches Grundkonzept zu verständigen. Dazu liegt unser Schulprogramm vor.
Ab Klassenstufe 7 wird die äußere
Fachleistungsdifferenzierung eingeführt.
Basiskurs und Erweiterungskurs berücksichtigen
zwei unterschiedliche Anspruchsebenen. Die Einstufung wird von der
Klassenkonferenz vorgenommen und ein Wechsel ist in der Regel nur am Ende eines
Schuljahres möglich.
Wahlpflichtkurse und zweite Fremdsprache sind
weitere Differenzierungsformen.
Leistungsbewertung:
Die Haupt-, naturwissenschaftlichen und
gesellschaftswissenschaftlichen Fächer haben eine fest vorgegebene Anzahl an
Klassenarbeiten pro Schuljahr zu schreiben.
Schüler der 9. Klassen schreiben außerdem noch
Jahresarbeiten.
Alle Fächer haben darüber hinaus sonstige
Leistungen zu erheben, wie
mündliche Leistungsüberprüfungen,
Beobachtungsergebnisse der Schülerarbeit im
Unterricht
Schülerkurzvorträge auf Grund von Hausaufgaben
oder als Ergebnis der Gruppenarbeit
Schülervorträge und Referate
selbständige Erarbeitung eines Themas und
Präsentation der Ergebnisse
schriftliche Kurzkontrollen
praktische Leistungen
Übrigens: Die Anfertigung der Jahresarbeit ist
auf dem Jahreszeugnis unter Angabe des Themas und der Note zu vermerken.
„Prüfungsverordnung“ Hier einige Schwerpunkte:
Sie ist eine Verordnung über die Prüfungen zum
Erwerb der Mittleren Reife, bis 2007 noch Realschulabschluss genannt.
Schüler absolvieren in 4 Fächern eine
schriftliche und in mindestens zwei Fächern eine mündliche Prüfung.
Die Wahl der mündlichen sowie eines
schriftlichen Faches obliegt dem Schüler ganz allein.
Es gibt keine Zulassungsbeschränkung mehr,
sofern der Schüler die 10. Klasse besucht.
Neu ist, dass die Endnote je Fach von der
Prüfungskommission festgelegt wird und nicht schon vorher vom Fachlehrer. Nach einem speziellen Berechnungsverfahren wird am Ende ein Gesamtprädikat ermittelt. |