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Regionalen Schule "Ernst Moritz Arndt" Greifswald

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Seit dem 1. August 2004 sind neue Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten, die ganz wesentlich in die innere Schulgestaltung eingreifen, denn sie bieten einen gesetzlichen Rahmen, der an der Schule selbst ausgestaltet werden muss.

 

Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Regionalen Schule“

Hier einige Schwerpunkte:

            Die Regionale Schule führt zur Berufsreife am Ende der 9. Jahrgangsstufe,

sie führt zur Berufsreife mit Leistungsfeststellung am Ende der 9. Jahrgangsstufe und zur Mittleren Reife am Ende der 10. Jahrgangsstufe.

Alle Lehrer haben sich über ein fachliches, fachübergreifendes und erzieherisches Grundkonzept zu verständigen. Dazu liegt unser Schulprogramm vor.

Ab Klassenstufe 7 wird die äußere Fachleistungsdifferenzierung eingeführt.

Basiskurs und Erweiterungskurs berücksichtigen zwei unterschiedliche Anspruchsebenen. Die Einstufung wird von der Klassenkonferenz vorgenommen und ein Wechsel ist in der Regel nur am Ende eines Schuljahres möglich.

Wahlpflichtkurse und zweite Fremdsprache sind weitere Differenzierungsformen.

Leistungsbewertung:

Die Haupt-, naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer haben eine fest vorgegebene Anzahl an Klassenarbeiten pro Schuljahr zu schreiben.

Schüler der 9. Klassen schreiben außerdem noch Jahresarbeiten.

Alle Fächer haben darüber hinaus sonstige Leistungen zu erheben, wie

mündliche Leistungsüberprüfungen,

Beobachtungsergebnisse der Schülerarbeit im Unterricht

Schülerkurzvorträge auf Grund von Hausaufgaben oder als Ergebnis der Gruppenarbeit

Schülervorträge und Referate

selbständige Erarbeitung eines Themas und Präsentation der Ergebnisse

schriftliche Kurzkontrollen

praktische Leistungen

Übrigens: Die Anfertigung der Jahresarbeit ist  auf dem Jahreszeugnis unter Angabe des Themas und der Note zu vermerken.

 

„Prüfungsverordnung“

Hier einige Schwerpunkte:

Sie ist eine Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife, bis 2007 noch Realschulabschluss genannt.

Schüler absolvieren in 4 Fächern eine schriftliche und in mindestens zwei Fächern eine mündliche Prüfung.

Die Wahl der mündlichen sowie eines schriftlichen Faches obliegt dem Schüler ganz allein.

Es gibt keine Zulassungsbeschränkung mehr, sofern der Schüler die 10. Klasse besucht.

Neu ist, dass die Endnote je Fach von der Prüfungskommission festgelegt wird und nicht schon vorher vom Fachlehrer.

Nach einem speziellen Berechnungsverfahren wird am Ende ein Gesamtprädikat ermittelt.

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