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1.
Grundlagen der Zusammenarbeit |
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Ausgehend von den Vorgaben des Schulgesetzes wollen beide Schulträger ein
gemeinsames attraktives Schulangebot schaffen und erhalten, dass von der 1.
bis zur 10. Klasse reformpädagogische Elemente umsetzt.
Die
Montessori-Grundschule mit angeschlossener Orientierungsstufe in freier
Trägerschaft, sowie die Regionale Schule „E. M. Arndt“ und das Alexander-
von -Humboldt-Gymnasium in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt
Greifswald schaffen durch eine vernetzte Zusammenarbeit zukünftig solch ein
gemeinsames Angebot.
Durch
die Kooperationsvereinbarung soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit
gesichert werden.
Das
Staatliche Schulamt Greifswald, die Servicesagentuer „ganztägig-lernen mv“,
die Universität Greifswald und das P.R.I. Greifswald unterstützen die
Kooperationsvereinbarung. |
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1.1.1
Schulen |
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Die
Vereinbarung unterstützt die Schulentwicklung und Zusammenarbeit der
Montessori-Grundschule mit angeschlossener Orientierungsstufe sowie des
Alexander - von - Humboldt-Gymnasiums und der Regionalen Schule
„E. M. Arndt“. |
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1.1.1
Schulträger |
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Die
Aktion Sonnenschein ist Träger einer Ersatzschule, welche für Familien in
und um Greifswald ein reformpädagogisches Schulangebot von der 1. Klasse bis
zur 6. Klasse vorhält.
Die
Hansestadt Greifswald ist Schulträger des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums und der
Regionalen Schule „E. M. Arndt“. Mit dem Aufbau von „Klassen mit
reformpädagogischem Profil“ schafft die Hansestadt Greifswald ein besonderes
Angebot im Rahmen der Sekundarstufe I für Familien in und um Greifswald. |
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2.
Ziel der Kooperationsvereinbarung |
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Mit
der Kooperation einer Schule in freier Trägerschaft und zweier kommunaler
Schulen soll für Familien der Region ein attraktives Schulangebot geschaffen
werden. Mit dem Schuljahr 2007/08 können Schüler der Klassenstufen 7 das
reformpädagogische Profil von Klassen in kommunalen Schulen nutzen. In den
Folgejahren wird dieses Angebot bis zum 10. Schuljahr erweitert.
Auf
der Grundlage des Konzeptes „Auf dem Weg zur Selbstständigen Schule“ des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in MV wird die
Eigenständigkeit der Schulen im Verständnis einer partnerschaftlichen
Kooperation gestärkt.
Im
Rahmen der Kooperation verpflichten sich beide Schulträger, die räumlichen,
sächlichen und personellen Voraussetzungen entsprechend ihrer Möglichkeiten
zu schaffen. Diese werden im Zuge der gemeinsamen Beratungen (s. 3.2)
konkretisiert, bei Bedarf fortentwickelt und als Anhang der
Kooperationsvereinbarung beigefügt. Die Universitäts- und Hansestadt
Greifswald berücksichtigt bei ihrer künftigen Schulstandortplanung den
Inhalt dieser Kooperationsvereinbarung. In einer gemeinsamen Konzeption der
Schulen werden die Rahmenbedingungen konkretisiert. Gemeinsam werden beide
Schulträger auch die inhaltliche Arbeit begleiten und Fortbildungsangebote
wechselseitig unterstützen. |
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3.
Organisation der Zusammenarbeit |
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3.1 Koordinatoren |
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Beide
Partner benennen verbindliche Koordinatoren für die Zusammenarbeit:
Für die Universitäts- und Hansestadt
Greifswald: Herr Petschaelis, Amtsleiter des Schulverwaltungs-
und Sportamtes
Für die Regionalschule
Ernst-Moritz-Arndt Frau Leddin, Schulleiterin
Für
das Gymnasium Alexander von Humboldt Herr Burmeister,
Schulleiter
Für
die Aktion Sonnenschein M/V. e.V. Herr Küttner, 1.
Vorsitzender, „Aktion Sonnenschein“
Herr Kleemann, Schulleiter, Montessorischule |
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3.2 Gemeinsame Beratungen |
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Es
wird ein jährliches Informations- und Strategiegespräch zwischen den
Vertragspartnern geführt, um die Zusammenarbeit konzeptionell weiter zu
entwickeln. Zu diesem Gespräch werden auch die zuständigen Schulräte und
Vertreter der begleitenden Fortbildungseinrichtungen eingeladen. |
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4. Inhalte der Zusammenarbeit |
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4.1 Grundsätze der Arbeit in den Klassen mit
reformpädagogischen Profil |
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| Folgende Grundsätze sind
in der Arbeit in den Klassen mit reformpädagogischen Profil zu beachten |
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·
Arbeit in fächerübergreifenden und fächerverbindenden
Unterrichtsformen, welche in der Wochen- und Jahresplanung zu verankern sind |
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·
Arbeit in Unterrichtsformen, welche den Schülern Verantwortung
und Freiraum übertragen (Freiarbeit, Projektarbeit, Werkstattprinzip u. a.) |
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·
Rhythmisierung der Tages- und Wochenpläne |
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·
Klassenraumprinzip bis Klasse 9; vorbereitete Lernumgebung |
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·
Bewertung neben der Zensierung mit Pensenbuch und Portfolio |
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·
Arbeit in festen Lehrerteams mit regelmäßigen Teamsitzungen |
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·
Zusammenarbeit mit Partnern im Bereich Erziehung |
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·
Stärkung der Beziehungen innerhalb der Klassen, zwischen
Lehrern und Schülern und Lehrern und Eltern |
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·
Praxisnähe und Berufsorientierung |
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·
Zusammenarbeit der Lehrerteams der beteiligten Schulen |
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·
Qualität durch mehr Freiraum und mehr Verantwortung für die
Bereiche
Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung,
Personalmanagement, Qualitätsmanagement, sowie Budgetierung auf der
Grundlage des Konzeptes zur Selbstständigen Schule in Mecklenburg-Vorpommern
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4.2 Übergang der Schüler von der Orientierungsstufe an die weiterführenden
Schulen |
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Die
Aktion Sonnenschein führt in Greifswald die Montessori-Schule zweizügig bis
zum 6.Schuljahr. Zu Beginn des 6. Schuljahres informieren Vertreter der
Lehrerteams der Montessori-Schule, des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums und der
Regionalen Schule E.-M.- Arndt gemeinsam die Eltern über das Angebot der
„Klassen mit reformpädagogischem Profil“ an den weiterführenden Schulen der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Montessori-Grundschule mit
angeschlossener Orientierungsstufe unterstützt aktiv das Anliegen, die
Schüler möglichst geschlossen in den an den beiden genannten weiterführenden
Schulen zu bildenden Klassen mit reformpädagogischen Profil zu beschulen.
Bis
zum jeweiligen Stichtag melden die Eltern der Schüler im 6. Jahrgang der
Montessori-Schule ihre Kinder nach §66 SchulG bei einer weiterführenden
Schule an.
Die
Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass eine gymnasiale Klasse in der
Bandbreite (24-30 Schüler) des Gymnasiums aus den ca. 40 Schulabgängern der
Montessori-Schule gebildet werden kann.
Das
A.-v.-Humboldt-Gymnasium führt ab dem Schuljahr 2007/08 pro Jahrgang eine
„Klasse mit reformpädagogischem Profil“, welche vorzugsweise aus Schülern
der Montessori-Grundschule mit angeschlossener Orientierungsstufe, die die
allgemeine Hochschulreife anstreben, besteht. Bei noch vorhandenen freien
Plätzen können Schüler aus der Orientierungsstufe anderer Schulen in diese
Klasse aufgenommen werden. Der Übergang zum Besuch des Gymnasiums wird von
den zuständigen Lehrerteams der Montessori-Schule und des
Humboldt-Gymnasiums, z.B. durch gemeinsame Dienstberatungen und Projekte,
begleitet.
Die
E. M. Arndt-Schule und die Montessori-Schule arbeiten im Bereich der
Klassenstufen 5 und 6 eng zusammen. Mit einer fünften und einer sechsten
„Klasse mit reformpädagogischem Profil“ der E. M. Arndt-Schule führen die
Schüler der Montessori-Schule mindestens ein gemeinsames Projekt durch.
Am
Ende der Klasse 6 verlässt ein Teil der Schüler die Regionale Schule, um ein
Gymnasium zu besuchen. In diese „Klasse mit reformpädagogischem Profil“
werden die dadurch vorhandenen freien Plätze mit Schülern der
Montessori-Schule, welche die Mittlere Reife oder die Berufsreife anstreben,
besetzt. So kann diese Klasse vom 5. bis zum 10. Schuljahr durchgängig
geführt werden.
Die
Klassenbildung ist an beiden kommunalen Schulen an die
Unterrichtsversorgungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UntVer
VO M-V) in der jeweils geltenden Fassung gebunden. Aus diesem Grund ist in
die Vorbereitung des neuen Schuljahres das zuständige Schulamt
einzubeziehen. |
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5. Fortentwicklung der Kooperation |
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Zur
inhaltlichen Fortentwicklung der Kooperation stellt die Schulleitung des
A.-v.-Humboldt-Gymnasiums dem in den Klassen mit reformpädagogischer
Orientierung arbeitenden Lehrerteam drei Anrechnungsstunden vorbehaltlich
der Stundenzuweisung durch das Staatliche Schulamt zur Verfügung. Die
„Aktion Sonnenschein“ stellt im gleichen Umfang ebenfalls Mittel zur
Verfügung.
Die
Regionale Schule E. M. Arndt verwendet für das Lehrerteam Stunden aus dem
Zusatzbedarf der Ganztagsschulversorgung. Der realisierbare Umfang wird
jährlich neu bestimmt.
Diese
Mittel werden vorzugsweise für die Planung, Durchführung und Auswertung von
Projekten, die Jahresplanung, für Supervision und die Fortbildung der
Lehrerteams eingesetzt.
Die
drei beteiligten Schulen nutzen die Erkenntnisse aus der Arbeit mit den
Klassen mit reformpädagogischer Orientierung für die Weiterentwicklung der
pädagogischen Arbeit an ihren jeweiligen Schulen. |
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6. Gültigkeit der Kooperationsvereinbarung |
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Die
Vereinbarung gilt ab dem Schuljahr 2007/2008. Sie verlängert sich
automatisch, wenn zum Ende des 1. Schulhalbjahres keine der beiden Parteien
die Vereinbarung zum Ende des laufenden Schuljahres kündigt. |
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Greifswald, den …………….. |