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Regionalen Schule "Ernst Moritz Arndt" Greifswald

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Hygieneplan

1. Hygiene in Unterrichtsräumen  
1.1. Lufthygiene Nach jeder Schulstunde ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Quer- oder Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzu-nehmen. Während der Schulstunden ist die Lüftung über gekippte Fenster zu nutzen.
   
1.2. Bodenreinigung und Abfallentsorgung Zum Ende einer jeden Unterrichtsstunde sind die Fußböden von den Schülern grob zu reinigen. Eventuelle Schmierereien sind selbstständig zu entfernen.
   
1.3. Kleiderablage Die Kleiderablage erfolgt im jeweiligen Klassenraum an vorgesehenen Hakenleisten.
Sporttaschen verbleiben nicht über mehrere Tage in Klassenräumen.
   
2. Hygiene in Pausen Die Schüler sollen sich möglichst in den großen Pausen auf den Schulhof bzw. auf dem Spiel-/ Sportplatz aufhalten. Für Beschäftigungs- bzw. Spielangebote ist zu sorgen.
   
3. Schulreinigung Die Schulreinigung erfolgt in Verantwortung des Schulträgers.
   
4. Hygiene im Sanitärbereich und im Außenbereich  
4.1. Sanitärausstattung

 

Die Sanitärbereiche sind mit Einmalhandtüchern oder Handtuchrollenspendern sowie mit Spendervorrichtungen für Flüssigseife auszustatten. Gemeinschaftsstück- Seife und Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.
  Eine ausreichende Anzahl von Abfalleimern für Papierabfälle sind bereitzustellen.
  In den Mädchentoiletten sollten ein Spender für Tüten für Monatsbinden und verschließbare Abfallbehälter vorhanden sein.
  Es ist darauf zu achten, dass es sich um stabile Vorrichtungen mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche handelt.
   
4.2. Wartung und Pflege Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten und sorgfältige Pflege muss sicher gestellt sein.
   
4.3. Be- und Entlüftungen Die Reinigung und das Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen muss regelmäßig erfolgen.
   
4.4. Hygiene im Außenbereich

 

Verunreinigungen wie Laub und Tierkot sind regelmäßig zu entfernen.
Bei Trockenheit ist der Sportbereich regelmäßig zu wässern, um eine übermäßige Staubbelastung zu unterbinden.
 
5. Trinkwasserhygiene  
5.1. Legionellenprophylaxe Nach längerer Nichtbenutzung (Stagnation) soll das Trinkwasser vor dem menschlichen Genuss ca. 5 Minuten ablaufen gelassen werden.
   
5.2. Vermeidung von Stagnationsproblemen Am Wochenanfang und nach den Ferien ist das Trinkwasser, sofern es dem menschlichen Genuss dienen soll, bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen.
   
6. Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers Erste Hilfekästen stehen in folgenden Räumen zur Verfügung: Sekretariat,
Lehrerzimmer, Zeichenraum, Physikraum, Vorbereitungsräume für Biologie/ Chemie und
Physik, Küche
   
 6.1. Versorgung von Bagatellwunden Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser(Trinkwasser) zu
säubern. Der Ersthelfer hat dabei Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach
der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.
   
 6.2. Behandlung kontaminierter Flächen  Mit Blut und sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von
Einmalhandschuhen mit einem Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen und die
betroffenen Fläche anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren.
   
 6.3. Überprüfen des Erste Hilfe Inventars  Geeignetes Erste Hilfe Material enthalten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „GUV
Erste Hilfe 0.3“ * Großer Verbandkasten nach DIN 13169 „Verbandkasten E“
* Kleiner Verbandkasten nach DIIN 13157 „Verbandkasten C“
Verbrauchte Materialien( z. B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu
ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste Hilfe Kästen sind durchzuführen
   
 6.4. Notrufnummern * Polizei Tel.: 110
* Feuerwehr Tel : 112
* Notarzt Tel : 112
* Giftinformationszentrale Schwerin Tel: 0361730730
   
7. Hygiene in Küchenbereichen Küche für Mittagsversorgung und Küchenbereichen für Wahlpflichtunterricht
7.1. Anforderungen

 

 

 

 

 

 Zu Beginn der Tätigkeiten und bei zwischenzeitlichem Bedarf sind die Hände gründlich
zu waschen. Arbeitsflächen sind gründlich mit feuchten Tüchern und Spülmittel zu
reinigen. Alle genutzten Arbeitsmittel sind auf Sauberkeit zu kontrollieren bzw. vor
Einsatz zu säubern.
Eine Schülerversorgung erfolgt mit warmem Mittagessen über eine Firma. Das Personal
ist verantwortlich für die Essenausgabe und Reinhaltung der Arbeitsmittel und Räume.
Für die Speisenzubereitung werden nur frisch gekaufte bzw. länger haltbare Lebensmittel
genutzt. Zubereitete Speisen werden verzehrt. Reste werden verworfen.
Nach Abschluss der Tätigkeiten erfolgt eine gründliche Reinigung aller genutzten
Arbeitsmittel und Arbeitsflächen. Der Fußboden wird grob gereinigt, der Abfalleimer
entsorgt.
Die Nassreinigung des Fußbodens erfolgt durch Reinigungspersonal bzw. durch Firma der
Essensversorgung.
   
 7.2. Tierische Schädlinge

 

 

Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall ist zu kontrollieren, bei Befall sind
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma
zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem
Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen.
Lebensmittelabfälle müssen gesammelt und täglich entsorgt werden.
Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit Insektengittern
auszustatten.
   
8. Arbeitsschutz/ Umgang mit Chemikalien

 

 

 

 

 

Arbeitsschutzverantwortliche nehmen an angebotenen Schulungen teil. Begehungen des
Schulhauses zur Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zum Feststellen
evt. Mängel erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben. Ergebnisse werden im Protokoll
festgehalten.
 Chemikalien für den Fachunterricht obliegen der Verantwortung eines fachlich
geschulten Lehrers. Sie sind in abgeschlossenen Chemikalienschränken und gesonderten
Vorbereitungsräumen untergebracht und werden nur von befugten Personen genutzt.
Nach Abschluss der Nutzung werden sie wieder unter Verschluss genommen. Reste und
anfallende Produkte werden fachgerecht gesammelt und 1mal jährlich von einer
Fachfirma entsorgt.
Für den Umgang mit Chemikalien stehen Lehrern und Schülern notwendige Arbeitsmittel,
wie Kittel, Handschuhe und Brillen zur Verfügung.
Nach gesetzlicher Vorgabe erfolgt die Kontrolle der Gasanlage, der Elektroanlagen und
des Abzuges in den Fachräumen.
   
 9. Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung Nach § 34 IfSG bestehen eine Reihe von Tätigkeits- und Aufenthaltsverboten,
Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal, Betreute und verantwortliche
Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Schutz vor der Übertragung infektiöser
Erkrankungen dienen. Dieser komplexe Paragraph ist samt amtlicher Begründung diesem
Musterhygieneplan beigefügt, ebenso die §§33, 35 und 36(ohne amtliche Begründung)
und ein Muster- Meldeformular nach § 34 IfSG. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich
bitte an das Gesundheitsamt Greifswald Tel: 03834 52 25 00, Jugendärztlicher Dienst
Tel.: 03834 52 22 22.
   
 10. Sonderfragen  Bei raumlufthygienisch bedeutsamen Fragen wie Schimmelbefall von Wänden, Böden
und Decken oder Emission von Raumluftschadstoffen( z. B. Lösungsmittel von Farben
und Klebern) ist zunächst die Ursache zu ermitteln, da sonst keine längerfristig
wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. So ist beispielsweise bei
Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall durch den
Eigentümer oder sonstigen Inhaber eine fachtechnische Prüfung der Ursache der
Nässebildung kurzfristig einzuleiten,, damit neben der Entfernung des Schimmels auch
der ggf. ursächliche bauliche Mangel beseitigt wird. Bei größeren Problemen sollte eine
Besichtigung durch das Wohnungsamt bzw. Stadtgesundheitsamt eingeleitet werden.
Bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelbefall an Duschwänden
und Fugen im Sanitärbereich ist der Befall fachgerecht zu beseitigen.
Vor beabsichtigten Raumluftmessungen hinsichtlich Lösungsmittel, Mineralfasern o. ä.
sollte in jedem Fall das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.

Schulleitung                       Gesundheitsbeauftragte                              Arbeitsschutzausschuss

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