| 1. Hygiene in Unterrichtsräumen |
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| 1.1. Lufthygiene |
Nach jeder Schulstunde ist in
den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Quer- oder Stoßlüftung
durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzu-nehmen.
Während der Schulstunden ist die Lüftung über gekippte Fenster zu nutzen. |
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| 1.2. Bodenreinigung und
Abfallentsorgung |
Zum Ende einer jeden
Unterrichtsstunde sind die Fußböden von den Schülern grob zu reinigen.
Eventuelle Schmierereien sind selbstständig zu entfernen. |
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| 1.3. Kleiderablage |
Die Kleiderablage erfolgt im
jeweiligen Klassenraum an vorgesehenen Hakenleisten.
Sporttaschen verbleiben nicht über mehrere Tage in Klassenräumen. |
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| 2. Hygiene in Pausen |
Die Schüler sollen sich
möglichst in den großen Pausen auf den Schulhof bzw. auf dem Spiel-/
Sportplatz aufhalten. Für Beschäftigungs- bzw. Spielangebote ist zu sorgen. |
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| 3. Schulreinigung |
Die Schulreinigung erfolgt in
Verantwortung des Schulträgers. |
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| 4. Hygiene im Sanitärbereich und im
Außenbereich |
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| 4.1. Sanitärausstattung |
Die Sanitärbereiche sind mit
Einmalhandtüchern oder Handtuchrollenspendern sowie mit Spendervorrichtungen
für Flüssigseife auszustatten. Gemeinschaftsstück- Seife und
Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig. |
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Eine ausreichende Anzahl von
Abfalleimern für Papierabfälle sind bereitzustellen. |
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In den Mädchentoiletten
sollten ein Spender für Tüten für Monatsbinden und verschließbare
Abfallbehälter vorhanden sein. |
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Es ist darauf zu achten, dass
es sich um stabile Vorrichtungen mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche
handelt. |
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| 4.2. Wartung und Pflege |
Die Toilettenanlagen und
deren Ausstattung sind regelmäßig zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von
Defekten und sorgfältige Pflege muss sicher gestellt sein. |
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| 4.3. Be- und Entlüftungen
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Die Reinigung und das
Instandhalten der Entlüftungseinrichtungen in den Sanitärbereichen muss
regelmäßig erfolgen. |
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| 4.4. Hygiene im
Außenbereich |
Verunreinigungen wie Laub und
Tierkot sind regelmäßig zu entfernen.
Bei Trockenheit ist der Sportbereich regelmäßig zu wässern, um eine
übermäßige Staubbelastung zu unterbinden.
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| 5. Trinkwasserhygiene |
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| 5.1. Legionellenprophylaxe |
Nach längerer Nichtbenutzung
(Stagnation) soll das Trinkwasser vor dem menschlichen Genuss ca. 5 Minuten
ablaufen gelassen werden. |
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| 5.2. Vermeidung von
Stagnationsproblemen |
Am Wochenanfang und nach den
Ferien ist das Trinkwasser, sofern es dem menschlichen Genuss dienen soll,
bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die
Leitungen zu spülen. |
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| 6. Erste Hilfe, Schutz des
Ersthelfers |
Erste Hilfekästen stehen in
folgenden Räumen zur Verfügung: Sekretariat,
Lehrerzimmer, Zeichenraum, Physikraum, Vorbereitungsräume für Biologie/
Chemie und
Physik, Küche |
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| 6.1. Versorgung von
Bagatellwunden |
Bei Bagatellwunden ist die
Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser(Trinkwasser) zu
säubern. Der Ersthelfer hat dabei Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor
sowie nach
der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren. |
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| 6.2. Behandlung
kontaminierter Flächen |
Mit Blut und sonstigen
Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Verwendung von
Einmalhandschuhen mit einem Desinfektionsmittel getränkten Tuch zu reinigen
und die
betroffenen Fläche anschließend nochmals regelgerecht zu desinfizieren. |
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| 6.3. Überprüfen des
Erste Hilfe Inventars |
Geeignetes Erste Hilfe
Material enthalten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „GUV
Erste Hilfe 0.3“ * Großer Verbandkasten nach DIN 13169 „Verbandkasten E“
* Kleiner Verbandkasten nach DIIN 13157 „Verbandkasten C“
Verbrauchte Materialien( z. B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend
zu
ersetzen, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste Hilfe Kästen sind
durchzuführen |
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| 6.4. Notrufnummern
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* Polizei Tel.: 110
* Feuerwehr Tel : 112
* Notarzt Tel : 112
* Giftinformationszentrale Schwerin Tel: 0361730730 |
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| 7. Hygiene in Küchenbereichen |
Küche für Mittagsversorgung
und Küchenbereichen für Wahlpflichtunterricht |
| 7.1. Anforderungen
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Zu Beginn der
Tätigkeiten und bei zwischenzeitlichem Bedarf sind die Hände gründlich
zu waschen. Arbeitsflächen sind gründlich mit feuchten Tüchern und
Spülmittel zu
reinigen. Alle genutzten Arbeitsmittel sind auf Sauberkeit zu kontrollieren
bzw. vor
Einsatz zu säubern.
Eine Schülerversorgung erfolgt mit warmem Mittagessen über eine Firma. Das
Personal
ist verantwortlich für die Essenausgabe und Reinhaltung der Arbeitsmittel
und Räume.
Für die Speisenzubereitung werden nur frisch gekaufte bzw. länger haltbare
Lebensmittel
genutzt. Zubereitete Speisen werden verzehrt. Reste werden verworfen.
Nach Abschluss der Tätigkeiten erfolgt eine gründliche Reinigung aller
genutzten
Arbeitsmittel und Arbeitsflächen. Der Fußboden wird grob gereinigt, der
Abfalleimer
entsorgt.
Die Nassreinigung des Fußbodens erfolgt durch Reinigungspersonal bzw. durch
Firma der
Essensversorgung. |
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| 7.2. Tierische
Schädlinge
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Die Küche ist regelmäßig auf
Schädlingsbefall ist zu kontrollieren, bei Befall sind
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine
Fachfirma
zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel
nicht mit dem
Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen.
Lebensmittelabfälle müssen gesammelt und täglich entsorgt werden.
Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit
Insektengittern
auszustatten. |
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| 8. Arbeitsschutz/ Umgang mit
Chemikalien
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Arbeitsschutzverantwortliche
nehmen an angebotenen Schulungen teil. Begehungen des
Schulhauses zur Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zum
Feststellen
evt. Mängel erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben. Ergebnisse werden im
Protokoll
festgehalten.
Chemikalien für den Fachunterricht obliegen der Verantwortung eines
fachlich
geschulten Lehrers. Sie sind in abgeschlossenen Chemikalienschränken und
gesonderten
Vorbereitungsräumen untergebracht und werden nur von befugten Personen
genutzt.
Nach Abschluss der Nutzung werden sie wieder unter Verschluss genommen.
Reste und
anfallende Produkte werden fachgerecht gesammelt und 1mal jährlich von einer
Fachfirma entsorgt.
Für den Umgang mit Chemikalien stehen Lehrern und Schülern notwendige
Arbeitsmittel,
wie Kittel, Handschuhe und Brillen zur Verfügung.
Nach gesetzlicher Vorgabe erfolgt die Kontrolle der Gasanlage, der
Elektroanlagen und
des Abzuges in den Fachräumen. |
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| 9. Tätigkeits- und
Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung |
Nach § 34 IfSG bestehen eine
Reihe von Tätigkeits- und Aufenthaltsverboten,
Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal, Betreute und
verantwortliche
Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Schutz vor der Übertragung
infektiöser
Erkrankungen dienen. Dieser komplexe Paragraph ist samt amtlicher Begründung
diesem
Musterhygieneplan beigefügt, ebenso die §§33, 35 und 36(ohne amtliche
Begründung)
und ein Muster- Meldeformular nach § 34 IfSG. Bei Rückfragen hierzu wenden
Sie sich
bitte an das Gesundheitsamt Greifswald Tel: 03834 52 25 00, Jugendärztlicher
Dienst
Tel.: 03834 52 22 22. |
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| 10.
Sonderfragen |
Bei raumlufthygienisch
bedeutsamen Fragen wie Schimmelbefall von Wänden, Böden
und Decken oder Emission von Raumluftschadstoffen( z. B. Lösungsmittel von
Farben
und Klebern) ist zunächst die Ursache zu ermitteln, da sonst keine
längerfristig
wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. So ist beispielsweise
bei
Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelpilzbefall durch den
Eigentümer oder sonstigen Inhaber eine fachtechnische Prüfung der Ursache
der
Nässebildung kurzfristig einzuleiten,, damit neben der Entfernung des
Schimmels auch
der ggf. ursächliche bauliche Mangel beseitigt wird. Bei größeren Problemen
sollte eine
Besichtigung durch das Wohnungsamt bzw. Stadtgesundheitsamt eingeleitet
werden.
Bei Feuchtigkeitsschäden und ggf. vorkommendem Schimmelbefall an Duschwänden
und Fugen im Sanitärbereich ist der Befall fachgerecht zu beseitigen.
Vor beabsichtigten Raumluftmessungen hinsichtlich Lösungsmittel,
Mineralfasern o. ä.
sollte in jedem Fall das Gesundheitsamt eingeschaltet werden. |