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Grenzbetragsverordnung Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres werden die Eltern schulpflichtiger Kinder aufgefordert, im Rahmen der Grenzbetragsverordnung 30,00 Euro an die Hansestadt Greifswald zu überweisen. Die meist gestellte Frage an die Schulleitung bezieht sich darauf, wie diese Zahlung den Kindern so spät im Schuljahr noch zu Gute kommt. Die Antwort lautet: Schon zu Beginn des Schuljahres sind Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, angeschafft worden. Sie werden den Schülern mit der Schulbuchversorgung ausgehändigt und sind somit längst in Gebrauch. Diesen Schritt kann die Schule nur tun, weil die Stadt dazu in Vorleistung geht. |